MBAER Bank - The Swiss Merchant Bank

The Bank with a Soul

Information: Ablauf der Auszahlungen und Überweisungen

 

Wir beziehen uns auf die Veröffentlichung vom 27. Februar 2026 auf der Website der MBaer Merchant Bank AG in Liquidation bezüglich des Entzugs der Banklizenz durch die FINMA und der Einleitung des Liquidationsverfahrens.

Gemäss den Büchern der Bank stehen ausreichende Vermögenswerte zur Verfügung, um die Ansprüche der Bankkunden und Gläubiger vollständig zu befriedigen. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Zahlungssystem kann derzeit jedoch maximal ein Betrag von CHF 100'000 pro Kunde ausgezahlt werden. Dieser Betrag bezieht sich ausschliesslich auf bestehende Guthaben in Schweizer Franken (CHF).

Anbei finden Sie ein Überweisungsformular, mit dem Sie sowohl die Auszahlung des derzeit möglichen Betrags aus Ihren Schweizer Franken (CHF)-Guthaben beantragen als auch die Übertragung Ihrer Wertpapiere auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Depot anweisen können.

Aus technischen Gründen bitten wir alle Kunden, die bereits Segregationsanträge oder Auszahlungsanträge bei der Bank oder den Liquidatoren eingereicht haben, das beigefügte Formular dennoch auszufüllen und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift an uns zurückzusenden.

Auszahlungsanträge für Guthaben über CHF 100'000 werden derzeit über dieses Formular nur bis zu einem Betrag von CHF 100'000 akzeptiert.

Bitte beachten Sie folgende Bedingungen:

  • Auszahlungen können derzeit nur in Schweizer Franken (CHF) erfolgen.
  • Überweisungen sind derzeit nur auf ein Konto im gleichen Kundennamen bei einer Bank in der Schweiz oder in Liechtenstein möglich.
  • Zahlungen auf Konten außerhalb der Schweiz werden voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.
  • Wertpapiere können auf ein Depotkonto unter demselben Kundennamen bei einer Bank in der Schweiz oder Liechtenstein übertragen werden.
  • Der Kauf oder Verkauf von Fremdwährungen (Devisengeschäfte) ist derzeit nicht möglich. Folglich können derzeit keine Währungsumrechnungen vorgenommen werden.

Treuhandanlagen unterliegen grundsätzlich der Segregation. Eine Auszahlung kann jedoch erst erfolgen, wenn die jeweilige Anlage ihre Fälligkeit erreicht hat. Darüber hinaus werden wie bei allen Auszahlungen und Überweisungen zuvor die erforderlichen Prüfungen gemäß dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) durchgeführt. Auszahlungen aus solchen Anlagen können derzeit ebenfalls nur in Schweizer Franken (CHF) auf ein Konto im Namen des Bankkunden bei einer Schweizer Bank erfolgen.

Dividenden und Zahlungen aus Anleiherückkäufen oder vergleichbaren Kapitalmassnahmen werden ebenfalls als getrennte Vermögenswerte behandelt. Diese werden zu gegebener Zeit unter den oben genannten Bedingungen ausgezahlt.

Alle Überweisungen (sowohl Barguthaben als auch Wertpapiere) werden vom Compliance-Team der Bank zusammen mit den Liquidatoren gemäss den Anforderungen des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG) einer eingehenden Prüfung unterzogen. Transaktionen werden erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfungen ausgeführt. In bestimmten Fällen kann auch eine Zusammenarbeit mit Behörden erforderlich sein. 

Der Antrag auf Zahlung oder Überweisung muss rechtsverbindlich unterzeichnet und der Bank im Original per Post oder Kurier zugestellt werden. Zusätzlich kann (muss aber nicht) das Formular vorab per E-Mail gesendet werden.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater. Alternativ erreichen Sie uns unter info@mbaerbank.com.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit während dieses Prozesses.

 

Mit freundlichen Grüssen

MBaer Merchant Bank AG in liq.
Die Liquidatoren