MBAER Bank - The Swiss Merchant Bank

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Wichtige Neuerungen für Kunden in Bezug auf Auszahlungen

Wichtige Neuerungen für Kunden in Bezug auf Auszahlungen

 

Die MBaer Merchant Bank AG in Liq. ("MBaer") hat eine Lösung für die Auszahlung von Kundenguthaben und die Übertragung von Wertpapieren, die für Kunden verwahrt werden, gefunden. Dies ermöglicht es uns, die Bargeldguthaben und Wertpapiere jener Kunden zu übertragen, deren Know-Your-Customer Unterlagen (KYC) vom Liquidator unter Compliance-Gesichtspunkten geprüft und genehmigt wurden. Sämtliche Institute, die für MBaer Bargeld oder Wertpapiere an die vom Kunden angegebene Drittbank übertragen, verlangen von uns, dass wir vorgängig eine vertiefte KYC-Überprüfung unserer Kunden vornehmen und dies dokumentieren. Der Transfer erfolgt deshalb einzelfallweise und nimmt längere Zeit in Anspruch.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auf folgende wichtige Neuerungen im Interesse unserer Kunden hinweisen:

 

  • Die Auszahlungsgrenze von CHF 100'000 wird aufgehoben. Es kann und soll das gesamte Kundenguthaben und Wertschriftenportfolio übertragen werden.
  • MBaer kann nun Barauszahlungen in CHF, EUR, GBP und AED abwickeln.
  • Überweisungen von Geldern und Wertpapieren können nun nicht nur an Banken in der Schweiz oder in Liechtenstein erfolgen, sondern auch an Finanzinstitute in zahlreichen anderen zugelassenen Ländern gemäss einer separaten Länderliste (vgl. Anhang 1 zum detaillierten Informationsschreiben, welches den Kunden individuell geschickt wurde und auch über den unten stehenden Link verfügbar ist).
  • Für die Umsetzung der Auszahlung bzw. des Wertschriftentransfers wurde ein neues, detaillierteres Instruktionsformular entwickelt (vgl. Anhang 2 zum vorerwähnten Informationsschreiben).

MBaer Merchant Bank AG in Liquidation, Zürich: Wichtige neue Informationen – erforderliche Massnahmen

 

Werter Kunde

 

Wir möchten Sie mit diesem Schreiben über wichtige, Sie betreffende Entwicklungen in der laufenden Liquidation der MBaer Merchant Bank AG in Liquidation ("MBaer") informieren.

 

1.       Wichtigste Neuerungen

MBaer hat eine Lösung für die Auszahlung von Kundenguthaben und die Übertragung von Wertpapieren, die für Kunden verwahrt werden, gefunden. Dies ermöglicht es uns, die Bargeldguthaben und Wertpapiere jener Kunden zu übertragen, deren Know-Your-Customer Unterlagen (KYC) vom Liquidator unter Compliance-Gesichtspunkten geprüft und genehmigt wurden. Sämtliche Institute, die für uns Bargeld oder Wertpapiere übertragen, verlangen von uns, dass wir eine vertiefte KYC-Überprüfung unserer Kunden vor­nehmen und dies dokumentieren.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf folgende wichtige Neuerungen hinweisen:

  • Die Auszahlungsgrenze von CHF 100'000 wird aufgehoben.
  • MBaer kann nun Barauszahlungen in CHF, EUR, GBP und AED abwickeln.
  • Überweisungen von Geldern und Wertpapieren können nun nicht nur an Banken in der Schweiz oder in Liechtenstein erfolgen, sondern auch an Finanzinstitute in anderen zugelassenen Ländern gemäss beiliegender Länderliste (Anhang 1).

 

2.       Bargeldüberweisungen können unter Einhaltung der folgenden Bedingungen ausgeführt werden:

  • Eine Überweisung pro Währung und Kunde

Alle Bargeldguthaben eines Kunden in derselben Währung müssen in einer einzigen Zahlung überwiesen werden.

  • Überweisung auf ein Konto bei einer Drittbank, das auf den Namen des Kunden lautet

Überweisungen sind nur auf ein Konto möglich, das auf den Namen des Kunden lautet. Zahlun­gen an Dritte sind grundsätzlich nicht zulässig.

  • Überweisung in ein zugelassenes Land

Zahlungen können an Finanzinstitute in der Schweiz oder in einem anderen zugelassenen Land erfolgen (siehe Länderliste in Anhang 1).

  • Positiver Abschluss der KYC Prüfung

Alle Überweisungen unterliegen einer umfassenden Prüfung der KYC Unterlagen durch das Compliance Team von MBaer, gefolgt von einer Überprüfung durch das Compliance Team der Liquidatoren. Die KYC Prüfung fokussiert auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des schweizerischen Geldwäschereigesetzes (GwG) und der Geldwäschereiverordnung der Schwei­zer Aufsichtsbehörde FINMA (GwV-FINMA) sowie auf allfällige sanktionsrechtliche Fragen. Transaktionen können erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfungen ausgeführt werden.

  • Bestätigung durch die ausführende Bank

Die ausführende Bank muss MBaer bestätigen, dass sie auf Basis der erhaltenen Informationen die in Auftrag gegebenen Transaktionen im Zusammenhang mit einem bestimmten Kunden aus­führen kann.

  • Abgeschlossene Wertpapierübertragung

Werden Wertpapiere bei MBaer gehalten, müssen grundsätzlich zuerst alle Wertpapiere auf das Depot des Kunden bei einem anderen Finanzinstitut in einem zugelassenen Land übertragen werden, bevor die Geldtransfers für den betreffenden Kunden vorgenommen werden können. Alle oben genannten Bedingungen gelten auch für Wertpapierübertragungen.

 

3.       Erforderliche Massnahmen

3.1     Geben Sie uns Ihre Zahlungs- bzw. Wertpapierübertragungsanweisungen oder ändern Sie diese

Wir bitten Sie, uns Ihre Kontodaten bei einem Finanzinstitut in einem zugelassenen Land in den genannten Währungen (CHF / EUR / GBP / AED) mitzuteilen, sofern diese MBaer noch nicht vorliegen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die oben genannten Bedingungen, die für die empfangende Bank gelten.

Falls Sie dies aufgrund der erweiterten Möglichkeiten wünschen, können Sie die uns bereits erteilten Anweisungen ändern. Anbei finden Sie ein geändertes Instruktionsformular (Anhang 2), mit dem Sie sowohl die Auszahlung Ihrer Bargeldguthaben als auch die Übertragung Ihrer Wertpapiere beantragen können.

Kunden, die bereits Auszahlungs- bzw. Wertpapierüberweisungsaufträge im Original eingereicht haben und zusätzliche Kontodaten angeben oder die bisherigen Anweisungen ändern möchten, können uns die neuen Anweisungen per E-Mail übermitteln (als Scan eines rechtsverbindlich unterzeichneten Auftrags). Sofern Sie uns bisher noch keine Zahlungs- bzw. Wertpapierübertragungsanweisungen eingereicht haben, wollen Sie uns bitte die Instruktionen mit dem beigehefteten Formular (Anhang 2) im Original (mit hand­schriftlicher Unterschrift) einreichen.

Falls Sie Wertpapiere bei MBaer in Verwahrung halten, stellen Sie bitte sicher, dass MBaer die Anweisung zur Übertragung der Wertpapiere erhält. Aus technischen Gründen können Barauszahlungen grundsätzlich erst erfolgen, nachdem Ihre Wertpapiere vollständig von MBaer übertragen wurden.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir Ihre gesamte Geschäftsbeziehung mit MBaer unmittelbar nach dem Vollzug des Transfers Ihrer Bargeldguthaben und Wertschriften unter Anwendung der entsprechen­den Gebühren schliessen werden.

 

3.2     Bestätigung der Bereitschaft der empfangenden Bank

Bitte klären Sie im Voraus mit Ihrer Empfängerbank, ob diese die derzeit bei MBaer gehaltenen Geld­beträge und/oder die für Sie verwahrten Wertpapiere im Zuge des Transfers akzeptiert. MBaer übernimmt keine Haftung, falls dies nicht der Fall ist oder die Ausführung des Transfers gemäss Ihren Anweisungen fehlschlägt. Allfällige, durch eine Rückweisung und Neuausführung entstehende Kosten werden Ihnen weiterbelastet.

 

 

3.3     Bestätigung des Einverständnisses für die Weitergabe von KYC Unterlagen

Um die Abwicklung des Geld- und Wertschriftentransfers zu ermöglichen und die entsprechende Geneh­migung durch die ausführende Schweizer Bank einzuholen, möchten wir das vom Team der Liquidato­ren auf der Grundlage der KYC Unterlagen von MBaer erstellte KYC Memo sowie alle weiteren von der ausführenden Bank benötigten Informationen und Unterlagen (z.B. Formular A/K/S/T) zur Ver­fügung stellen.

Wir sind überzeugt, dass dies in Ihrem besten Interesse ist. Sollten Sie mit der Übergabe des vom Liqui­dator erstellten (oder noch zu erstellenden) KYC Memos für Ihre Kundenbeziehung mit MBaer sowie aller von der ausführenden Bank benötigten zusätzlichen Informationen und Unterlagen NICHT einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 10 Werktagen ab Datum dieses Schreibens mit.

 

4.       Wichtige Hinweise

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Zurverfügungstellung der neuen Informationen mit vorliegendem Schreiben nicht bedeutet, dass Ihr individuelles KYC Dossier bereits vom Liquidator bzw. dessen Compliance Team geprüft und genehmigt wurde. Die Überprüfung der Kundenbeziehungen von MBaer erfolgt kontinuierlich und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir können Ihnen jedoch ver­sichern, dass dieser Überprüfung höchste Priorität eingeräumt wird. Sobald der Liquidator Ihren Fall genehmigt hat, werden Sie von MBaer benachrichtigt.

 

Für allfällige Rückfragen steht Ihnen Ihr Relationship Manager gerne zur Verfügung. Alternativ hierzu kön­nen Sie uns auch unter info@mbaerbank.com kontaktieren. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Geduld.

 

Freundliche Grüsse

 

MBaer Merchant Bank AG in Liq.

Die Liquidatoren

 

 

Beilagen erwähnt