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MBaer Merchant Bank AG in Liquidation

Information: Ablauf der Auszahlungen und Überweisungen

Wir beziehen uns auf die Veröffentlichung vom 27. Februar 2026 auf der Website der MBaer Merchant Bank AG in Liquidation bezüglich des Entzugs der Banklizenz durch die FINMA und der Einleitung des Liquidationsverfahrens.

Gemäss den Büchern der Bank stehen ausreichende Vermögenswerte zur Verfügung, um die Ansprüche der Bankkunden und Gläubiger vollständig zu befriedigen. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Zahlungssystem kann derzeit jedoch maximal ein Betrag von CHF 100'000 pro Kunde ausgezahlt werden. Dieser Betrag bezieht sich ausschliesslich auf bestehende Guthaben in Schweizer Franken (CHF).

Anbei finden Sie ein Überweisungsformular, mit dem Sie sowohl die Auszahlung des derzeit möglichen Betrags aus Ihren Schweizer Franken (CHF)-Guthaben beantragen als auch die Übertragung Ihrer Wertpapiere auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Depot anweisen können.

Aus technischen Gründen bitten wir alle Kunden, die bereits Segregationsanträge oder Auszahlungsanträge bei der Bank oder den Liquidatoren eingereicht haben, das beigefügte Formular dennoch auszufüllen und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift an uns zurückzusenden.

Auszahlungsanträge für Guthaben über CHF 100'000 werden derzeit über dieses Formular nur bis zu einem Betrag von CHF 100'000 akzeptiert.

Bitte beachten Sie folgende Bedingungen:

  • Auszahlungen können derzeit nur in Schweizer Franken (CHF) erfolgen.
  • Überweisungen sind derzeit nur auf ein Konto im gleichen Kundennamen bei einer Bank in der Schweiz oder in Liechtenstein möglich.
  • Zahlungen auf Konten außerhalb der Schweiz werden voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.
  • Wertpapiere können auf ein Depotkonto unter demselben Kundennamen bei einer Bank in der Schweiz oder Liechtenstein übertragen werden.
  • Der Kauf oder Verkauf von Fremdwährungen (Devisengeschäfte) ist derzeit nicht möglich. Folglich können derzeit keine Währungsumrechnungen vorgenommen werden.

Treuhandanlagen unterliegen grundsätzlich der Segregation. Eine Auszahlung kann jedoch erst erfolgen, wenn die jeweilige Anlage ihre Fälligkeit erreicht hat. Darüber hinaus werden wie bei allen Auszahlungen und Überweisungen zuvor die erforderlichen Prüfungen gemäß dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) durchgeführt. Auszahlungen aus solchen Anlagen können derzeit ebenfalls nur in Schweizer Franken (CHF) auf ein Konto im Namen des Bankkunden bei einer Schweizer Bank erfolgen.

Dividenden und Zahlungen aus Anleiherückkäufen oder vergleichbaren Kapitalmassnahmen werden ebenfalls als getrennte Vermögenswerte behandelt. Diese werden zu gegebener Zeit unter den oben genannten Bedingungen ausgezahlt.

Alle Überweisungen (sowohl Barguthaben als auch Wertpapiere) werden vom Compliance-Team der Bank zusammen mit den Liquidatoren gemäss den Anforderungen des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG) einer eingehenden Prüfung unterzogen. Transaktionen werden erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfungen ausgeführt. In bestimmten Fällen kann auch eine Zusammenarbeit mit Behörden erforderlich sein. 

Der Antrag auf Zahlung oder Überweisung muss rechtsverbindlich unterzeichnet und der Bank im Original per Post oder Kurier zugestellt werden. Zusätzlich kann (muss aber nicht) das Formular vorab per E-Mail gesendet werden.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater. Alternativ erreichen Sie uns unter info@mbaerbank.com.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit während dieses Prozesses.

 

Mit freundlichen Grüssen

MBaer Merchant Bank AG in liq.
Die Liquidatoren

 

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FAQ

1. Ausgangslage

F: Was ist mit der Bank passiert?

A: Am 26. Februar 2026 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) den Entzug der Banklizenz der MBaer Merchant Bank AG bekannt gegeben und die Liquidation der Bank eingeleitet.
Der Liquidationsprozess wird von bestellten Liquidatoren unter Aufsicht der FINMA durchgeführt.

F: Sind die Vermögenswerte der Kunden sicher?

A: Gemäss den Büchern der Bank sind ausreichend Vermögenswerte vorhanden, um die Ansprüche der Kunden und Gläubiger vollständig zu befriedigen. Aufgrund der aktuellen operativen Einschränkungen im Zahlungssystem müssen Zahlungen und Überweisungen derzeit jedoch schrittweise abgewickelt werden.

   

2. Cash Überweisungen

F: Wie viel Geld kann derzeit ausgezahlt werden?

A: Derzeit können bis zu CHF 100'000 pro Kunde ausgezahlt werden. Diese Limite gilt nur für bestehende CHF-Barguthaben.

F: Warum ist die Auszahlung auf CHF 100'000 begrenzt?

A: Aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Zahlungssystem kann die Bank derzeit keine höheren Barauszahlungen vornehmen. Diese Begrenzung ist daher operativer Natur und vorübergehend.

F: Was passiert, wenn mein Guthaben höher als CHF 100'000 ist?

A: Kunden können weiterhin einen Auszahlungsantrag stellen, derzeit werden jedoch nur CHF 100'000 bearbeitet. Die verbleibenden Guthaben werden zu einem späteren Zeitpunkt im Liquidationsprozess behandelt.

F: Ich habe bereits zuvor einen Auszahlungsantrag gestellt. Muss ich das neue Formular erneut einreichen?

A: Ja. Aus technischen und betrieblichen Gründen werden alle Kunden gebeten, das neue Formular auszufüllen und einzureichen, auch wenn sie zuvor bereits ein Absonderungsbegehren oder einen Auszahlungsantrag gestellt haben.

 

3. Zahlungsbedingungen

F: Wohin können Zahlungen überwiesen werden?

A: Zahlungen können derzeit nur erfolgen:

  • in Schweizer Franken (CHF)
  • auf ein Konto im Namen desselben Kunden
  • bei einer Bank in der Schweiz oder in Liechtenstein

Zahlungen auf Konten außerhalb dieser Länder sind möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Bank arbeitet daran.

 

4. Wertpapiere (Aktien, Anleihen, ETFs)

F: Kann ich meine Wertpapiere übertragen lassen?

A: Ja. Kunden können die Übertragung ihrer Wertpapiere beantragen.

F: Wohin können Wertpapiere übertragen werden?

A: Wertpapiere können derzeit nur auf ein Depot übertragen werden:

  • auf den Namen desselben Kunden
  • bei einer Bank in der Schweiz oder in Liechtenstein

F: Wie beantrage ich die Übertragung?

A: Kunden müssen das von der Bank bereitgestellte Formular ausfüllen und das Zieldepot angeben.

Alle Übertragungen unterliegen vor der Ausführung einer Compliance-Prüfung.

 

5. Fremdwährungen

F: Kann die Bank Währungen umtauschen?

A: Nein. Derzeit sind Devisengeschäfte nicht möglich.

Das bedeutet:

  • Währungen können weder gekauft noch verkauft werden.
  • Guthaben können derzeit nicht in CHF umgetauscht werden.

 

6. Fiduziarische Anlagen

F: Was geschieht mit Festgeld Anlagen?

A: Festgeld Anlagen sind getrennte Kundenvermögen. Die Auszahlung kann beantragt werden, wenn die Anlage ihre vertragliche Laufzeit erreicht hat.

Nach Ablauf der Laufzeit können Kunden die Auszahlung des gesamten Betrags (nicht beschränkt auf CHF 100'000) beantragen, vorbehaltlich der geltenden Auszahlungsbedingungen und Compliance-Prüfungen.

Die Auszahlungen erfolgen derzeit in Schweizer Franken (CHF) und auf ein Konto im Namen des Kunden bei einer Bank in der Schweiz, entsprechend den derzeit im Liquidationsprozess geltenden operativen Beschränkungen.

 

7. Dividenden, Anleiherückzahlungen und Kapitalmaßnahmen

F: Was geschieht mit Dividenden, Anleiherückzahlungen oder anderen Kapitalmaßnahmen?

A: Dividenden und Zahlungen aus Anleiherückzahlungen oder anderen Kapitalmaßnahmen werden ebenfalls als getrennte Kundenvermögen behandelt.

Sobald solche Zahlungen bei der Bank eingegangen sind oder fällig werden, können Kunden die Auszahlung des vollen Betrags (nicht auf CHF 100’000 begrenzt) beantragen.

Die Zahlungen werden unter denselben operativen Zahlungsbedingungen und Compliance-Prüfungen abgewickelt, die derzeit für andere Kundenzahlungen während des Liquidationsprozesses gelten.

 

8. Compliance-Prüfungen 

F: Warum dauern Zahlungen so lange?

A: Alle Zahlungen und Überweisungen müssen Compliance- und Geldwäscheprüfungen (AML/GwG) durchlaufen.

Transaktionen können erst nach Abschluss dieser Prüfungen ausgeführt werden.

 

9. Einreichen des Antragsformulars

F: Wie reichen Kunden das Formular ein?

A: Das Formular muss:

  • rechtmäßig unterzeichnet sein
  • im Original per Post oder Kurierdienst eingereicht werden

Kunden können zusätzlich eine Kopie per E-Mail senden, aber das Originaldokument ist vor der Bearbeitung erforderlich.

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Warnung: Erhöhtes Betrugsrisiko & betrügerische E-Mails

Wichtige Warnung: Erhöhtes Betrugsrisiko und betrügerische E-Mails, die vorgeben, von der MBaer Merchant Bank in Liquidation und den Liquidatoren zu stammen

Es ist zu einem deutlichen Anstieg betrügerischer Aktivitäten gekommen, die sich gegen Personen und Organisationen richten, die mit der MBaer Merchant Bank AG in Liquidation in Verbindung stehen.

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MBaer Merchant Bank AG in Liquidation

Die FINMA hat mit Verfügung vom 6. Februar 2026 der MBear Mearchant Bank AG nach einem Enforcement-Verfahren wegen Verstössen gegen die Vorschriften betreffen die Bekämpfung der Geldwäscherei die Bewilligung entzogen und sie in Liquidation gesetzt. Als Liquidatoren wurden Prof. Dr. Daniel Staehelin (Mandatsleiter) und Dr. Lukas Bopp (Stellvertreter), beide Kellerhals Carrard, Basel, eingesetzt.

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