Vor einer Auszahlung müssen wir bei jedem Kunden eine erneute geldwäschereirechtliche Abklärung namentlich bezüglich der Herkunft der Mittel vornehmen, was längere Zeit dauern wird. Die Auszahlungen erfolgen dann laufend entsprechend dem Resultat der Abklärungen.
Aktuell ist jedwelche Rückzahlung von Kundengeldern, auch solche bis CHF 100'000, nicht möglich, da mit dem Entzug der Bankbewilligung die Bank vom Swiss Interbanking Clearing (SIC), dem Zahlungssystem für Interbanken- und Kundenzahlungen abgeschnitten wurde. Wir arbeiten intensiv daran, hier eine Lösung zu finden.
Die Liquidatoren